
Fördermöglichkeiten in der Katholischen Kinder- und Jugendarbeit in Dortmund
BDKJ
Förderung in sechs Förderbereiche:
- Grundförderung
- Tätigkeit von freiwilligen Mitarbeitenden
- Leben und Lernen in Gruppen – Erlebnis- und abenteuerorientierte Programme
- Leben und Lernen in Gruppen – Themenbezogene und/oder projektorientierte Programme zur Aus- und Fortbildung von Mitarbeitenden
- Projekte in Trägerschaft des BDKJ Dortmund
- Mitarbeit einer pädagogischen Fachkraft
Bistum
Förderung von Maßnahmen der Gemeindekatechese, des religiösen Lebens von Paaren und Familien sowie von religiösen Inhalten in der katholischen Jugendarbeit
Es wird gefördert:
- Das Erzbistum Paderborn unterstützt Angebote, Projekte und Veranstaltungen im Rahmen der Gemeindekatechese sowie Jugend-, Paar- und Familienpastoral, bei denen sich die Teilnehmenden mit religiösen Inhalten und Fragestellungen auseinandersetzen oder sich mit katechetischen Inhalten der Sakramentenpastoral beschäftigen.)
- Antragsberechtigt sind alle Kirchengemeinden, Pastoralverbünde/Pastoralen Räume und Dekanate, Katholische Jugendverbände und Katholische Jugendfreizeitstätten, Orden und Geistliche Gemeinschaften, Katholische Träger von Projekten sowie Einzelpersonen, Initiativen und Gruppen mit Anbindung an Pastorale Orte mit Sitz im Erzbistum Paderborn.
- Gefördert werden 25% der tatsächlich entstandenen Kosten (max. in Höhe des für den Antragstellenden verbleibenden Eigenanteils; Teilnehmerbeiträge gelten als Eigenanteil). Als Kosten werden anerkannt: Arbeitsmaterial, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Kursgebühren, Fahrtkosten (Bahn 2. Klasse oder Bus) und Kosten für Leitungskräfte, Referierende, Mitarbeitende und Begleitpersonen. Wenn die Benutzung von PKW günstiger ist, werden pro gefahrenem Kilometer 0,30 € als Kosten anerkannt. Förderfähig sind Tagesveranstaltungen und mehrtägige Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, mit oder ohne Übernachtung mit religiöser Schwerpunktsetzung.
- Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme einzureichen, hierfür wird ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Spätestens drei Monate nach der Veranstaltung ist die Durchführung der Veranstaltung mittels des hierfür zur Verfügung gestellten Nachweisformulars einzureichen. Für Veranstaltungen, die ausfallen sollten, wird kein Zuschuss bereitgestellt (auch nicht für mögliche Stornokosten).
- Ansprechperson: Stefan Drießen: stefan.driessen[a]erzbistum-paderborn.de
- www.pastorale-informationen.wir-erzbistum-paderborn.de
Sounds Good
Alles rund um das Thema Christliche Popularmusik.
Ansprechperson: Ute Balkenohl (ute.balkenohl[a]erzbistum-paderborn.de)
www.it-sounds-good.de
Neue Projekte
Gefördert werden solche Projekte, Modelle, Konzepte,
- die in der Alltagspraxis der Pastoralen Räume neue Formen und Wege des Kircheseins aufzeigen
- die auf die differenzierten Lebensweisen und -gewohnheiten eingehen und so in den Lebensräumen der Menschen wirksam werden;
- die ein zeichenhaftes, exemplarisches und ermöglichendes Handeln erproben;
- die Experimente wagen;
- in denen die vor Ort vorhandenen Charismen entdeckt, begleitet und gefördert werden.
- www.wir-erzbistum-paderborn.de